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Angelschein / Fischereischein

Wer an deutschen Gewässern angeln möchte, der muss im Besitz eines Fischereischeins sein. Neben dem Fischereischein, der umgangssprachlich als Angelschein bezeichnet wird, muss der Angler auch über eine so genannte Erlaubniskarte verfügen. Hierunter versteht man einen Berechtigungsschein, der vom Eigentümer oder Pächter des Angelgewässers ausgestellt wird. Nur weil man sich im Besitz des Fischereischeins befindet, ist es einem also noch nicht gestattet, an jedem Gewässer angeln zu dürfen.

Den Angelschein kann man bei der Stadtverwaltung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass man die Fischerprüfung bestanden hat. Diese Prüfung findet je nach Bundesland einmal oder auch mehrmals im Jahr statt. Was Umfang und Schwierigkeitsgrad der Fischerprüfung besteht, so sind diese ebenfalls von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich. Verallgemeinert kann jedoch gesagt werden, dass ein Bestehen der Prüfung ohne gründliche Vorbereitung nicht möglich ist.

Angeln ohne Angelschein - Touristenfischereischein

Wer die Fischerprüfung noch nicht abgelegt hat, aber trotzdem schon angeln möchte, der sollte ins Ausland fahren. In unseren europäischen Nachbarländern darf man auch ohne Fischereischein angeln. Dort reicht es völlig aus eine Erlaubniskarte zu erwerben.

Ähnlich sieht es auch in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus. Diese haben den so genannten Touristenfischereischein eingeführt, welcher einmal im Jahr gelöst werden kann und eine Gültigkeit von 28 Tagen hat. Gegen Vorlage von Reisepass oder Personalausweis kann man ihn erwerben. Voraussetzung ist lediglich die Volljährigkeit. Der Touristenfischereischein kann übrigens nicht nur von Menschen mit Wohnsitz im Ausland beantragt werden, sondern auch von Menschen mit Wohnsitz in Deutschland – sogar wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnhaft sind.