Navigation: Startseite | Finanzen | Baufinanzierung | Eigentümergrundschuld

Eigentümergrundschuld

Eine Grundschuld dient in erster Linie zur Besicherung von Darlehen. Sollte das Immobiliendarlehen getilgt sein, so sind die meisten Eigentümer darauf bedacht, die entsprechenden Grundschulden aus dem Grundbuch löschen zu lassen.

Allerdings muss man nicht zwangsweise die eingetragenen Grundschulden löschen lassen, wenn man die Bank nicht mehr im Grundbuch stehen haben möchte. Eine Alternative zur Löschung von Grundschulden stellt die Umwandlung der bestehenden Grundschulden in Eigentümergrundschulden dar. Das Ganze ähnelt der Abtretung von Grundschulden - der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Grundschuld auf den Eigentümer der Immobilie lautet.

Der Vorteil der Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld im Vergleich zur Löschung besteht darin, dass man die Grundschuld für zukünftige Finanzierungsvorhaben nutzen kann. Sollte man beispielsweise einige Jahre später ein erneutes Darlehen aufnehmen wollen und die Bank auf eine Absicherung über Grundschulden bestehen, so kann die Eigentümergrundschuld schnell, unkompliziert und vor allem kostengünstig an die Bank abgetreten werden. Die Umwandlung bzw. Abtretung von Grundschulden ist nämlich erheblich günstiger, als eine Löschung oder Neueintragung.

Damit Grundschulden in Eigentümergrundschulden umgewandelt werden können, muss sich der Immobilieneigentümer an das Grundbuchamt wenden. Sofern er eine Löschungsbewilligung von der Bank vorlegen kann, ist eine Umschreibung der Grundschuld möglich.