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Förderdarlehen

Wenn es um zinsverbilligte Darlehen beziehungsweise um staatlich geförderte Darlehen geht, dann denken viele Leute zunächst einmal an das Thema Existenzgründung. Doch nicht nur Existenzgründer, sondern auch Bauherren und Immobilieneigentümer befinden sich in der glücklichen Lage, günstige Förderdarlehen beantragen zu können.

So sind beispielsweise Immobilienkäufer dazu berechtigt, zinsvergünstigte Darlehen zu beantragen. Doch nicht nur beim Immobilienkauf sondern auch für Bauvorhaben oder Renovierung / Modernisierung können entsprechende Darlehen oder Kredite beantragt werden.

Wie bereits angeschnitten wurde, zeichnen sich die Förderdarlehen dadurch aus, dass sie zinsverbilligt sind. Konkret bedeutet das, dass die jeweiligen Zinssätze äußerst attraktiv sind, da sie unter den üblichen Marktzinsen liegen. Banken und Kreditinstitute befinden sich in der Lage, den Darlehensnehmern vergünstigte Zinssätze anbieten zu können, weil die Zinssätze beziehungsweise die Darlehen staatlich subventioniert werden. Je nach Art des Darlehens erhalten die Banken einen Zuschuss vom Bund oder den Ländern.

Voraussetzungen für den Erhalt zinsverbilligter Darlehen

Selbstverständlich ist die Aufnahme eines Förderdarlehens an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche Voraussetzungen das im Einzelnen sind, hängt von den jeweiligen Förderrichtlinien ab. Wer zum Beispiel den Kauf einer Immobilie mit einem zinsverbilligten KfW-Darlehen (Wohneigentumsprogramm) finanzieren möchte, der muss nachweisen, dass er die Immobilie für eigene Wohnzwecke erwirbt. Geht es um den Bau einer Immobilie oder auch um Renovierungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen oder eine Gebäudesanierung, so müssen wieder andere Förderrichtlinien erfüllt werden. So werden beispielsweise Immobilien gefördert, die besonders umweltfreundlich sind beziehungsweise einen niedrigen Energieverbrauch haben. In solchen Fällen müssen die Bauherren oftmals einen Energiepass vorlegen, in welchem vom Architekten oder von einem Energieberater bestätigt wird, dass die Immobilie als besonders sparsam eingestuft ist.

Vergabe von Fördermitteln

Was die Vergabe der Fördermittel betrifft, so kann diese auf ganz unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Die meisten Darlehen werden über die KfW-Bank vergeben. Es gibt aber auch einige Landesbanken, die entsprechende Darlehen vergeben. Weiterhin gibt es auch von Zeit zu Zeit regionale Banken, die selbst entsprechende Finanzierungsmodelle auflegen.

Obwohl die meisten Fördermittel von Bund und den Ländern kommen und über die KfW-Bank sowie über die Landesbanken vergeben werden, so werden die meisten Kredit- und Darlehensverträge mit lokalen beziehungsweise regionalen Banken abgeschlossen. Es kommt in der Praxis nur selten vor, dass Darlehensnehmer ihre Darlehensraten direkt an die Förderbanken entrichten. Fast immer erfolgt die Einbindung der Fördermittel über regionale Banken.