quaboo.de
Lexikon, Artikel und interessante Links
Grundschulden löschen
Nachdem Immobilieneigentümer ihre Darlehen vollständig getilgt haben, sind sie in aller Regel daran interessiert, dass die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden gelöscht werden. Schließlich macht es wenig Sinn, wenn kein weiteres Darlehen benötigt wird und die Bank weiterhin im Grundbuch steht.
Die Grundschuldlöschung muss durch den Eigentümer veranlasst werden - eine automatische Löschung nach der Rückzahlung des Immobiliendarlehens gibt es nämlich nicht. Dazu muss er sich mit dem Grundbuchamt und der Bank in Verbindung setzen. Bei der Bank gilt es die so genannte Löschungsbewilligung einzuholen, die anschließend dem Grundbuchamt vorzulegen ist. Denn nur mit Vorlage der Löschungsbewilligung seitens Bank ist das Grundbuchamt dazu berechtigt, die Grundschulden zu löschen.
Die Bewilligung von der Bank zur Löschung der Grundschulden sollte man unmittelbar nach der Darlehensrückzahlung beantragen. Zu diesem Zeitpunkt wissen die Banken noch Bescheid bzw. sind sie mit dem Vorgang vertraut. Sollte man die Löschungsbewilligung erst einige Jahre später beantragen, so kann sich der Erhalt schon sehr viel schwieriger gestalten.
Grundschuldlöschung oder Umwandlung?
Nur weil man die Bank nicht mehr im Grundbuch stehen haben möchte, muss man sich nicht zwangsweise für die Grundschuldlöschung entscheiden. Sofern eine spätere bzw. erneute Darlehensaufnahme angedacht ist, ist es nicht verkehrt, die bestehenden Grundschulden in eine Eigentümergrundschuld umwandeln zu lassen. Denn diese kann jederzeit an eine Bank abgetreten werden - und eine Abtretung ist günstiger als eine Neueintragung.