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Basisinfo zum Kredit für Selbständige

Da sich ein Kreditnehmer bei einem Kredit für Selbständige nicht in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, kann auch kein Einkommensnachweis über Lohn und Gehaltsabrechnungen erfolgt. Daher ist es bei der Überprüfung der Bonität bei selbständigen Kreditnehmern notwendig, andere Dokumente einzufordern.

Dadurch entsteht ein höherer Aufwand bei der Kreditvergabe, mögliche Nachweis sind hierbei die Kontoauszüge (um regelmäßíge Einnahmen nachzuweisen), Gewinn/Verlustrechnung und eventuell die Einkommenssteuerbescheide.

Unterschiede zwischen dem Kredit für Selbständige und dem Kredit für Freiberufler gibt es hierbei nicht. Die Verwendung für den Kredit ist hierbei vom jeweiligen Kreditgeber abhängig, zur Finanzierung von Investitionen ist diese Form des Kredites jedoch weniger geeignet.

Als Grundlage wird beim Kredit für Selbständige vorausgesetzt das die selbständige Tätigkeit bereits seit mehr als einem Jahr vorahnden ist und keine negativen Schufa Einträge vorhanden sind. Der Kreditzinssatz wird beim Abschluss festgeschrieben, somit ist kein Risiko der Zinsänderung vorhanden.