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Notaranderkonto

Beim Kauf einer Immobilie bzw. im Rahmen der Eigentumsübertragung kommt es gelegentlich vor, dass die Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto erfolgt. Unter einem Notaranderkonto versteht man ein Konto, das von einen Notar treuhänderisch verwaltet wird.

Es gibt gleich mehrere Gründe / Szenarien, weshalb die Abwicklung über ein Anderkonto zu erfolgen hat. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, sich der Verkäufer in einem Insolvenzverfahren befindet. Mit Hilfe des Treuhandkontos soll verhindert werden, dass die Kaufpreiszahlung an den Gläubigern vorbei geht. Des Weiteren kann es vorkommen, dass die Banken auf eine Auszahlung über ein Notaranderkonto bestehen. Gerade bei vorzeitigen Auszahlungen ohne vorherige Eigentumsumschreibung bestehen die Banken die Abwicklung über ein Treuhandkoto.

Die Abwicklung über ein Treuhandkonto bzw. ein Anderkonto ist natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Es ist von der so genannten Hebegebühr die Rede, welche üblicherweise vom Käufer zu entrichten ist. Übrigens erheben nicht immer nur die Notare Gebühren. Viele Banken handhaben es so, dass sie bei Auszahlungen auf Anderkonten ebenfalls Gebühren berechnen, die sich auf rund 1 bis 1,5 Prozent vom Darlehensbetrag belaufen.