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Tilgungswechsel

Der Tilgungswechsel bezeichnet eine Option, mit der Immobiliendarlehen ausgestattet sein können. Wird im Darlehensvertrag die Möglichkeit eines Tilgungswechsels vereinbart, so ist der Darlehensnehmer dazu berechtigt, während der Laufzeit die Höhe des Tilgungssatzes anzupassen

Die Option, den Tilgungssatz während der Laufzeit des Darlehens anpassen zu können, ist für den Darlehensnehmer sehr praktisch, da sie ihm eine äußerst große Flexibilität im Bezug auf die Tilgung einräumt. Sollten sich die persönlichen oder finanziellen Umstände des Darlehensnehmers ändern, so kann er die Höhe der Darlehensrate den neuen Umständen anpassen. In finanziell schweren Zeiten kann er somit seine Ausgaben senken, und in guten Zeiten das Darlehen schneller tilgen.

Allerdings ist zu beachten, dass der Tilgungswechsel je nach Bank nur innerhalb einer bestimmten Range / Zinsspanne möglich ist. Des Weiteren verhält es sich bei zahlreichen Banken so, dass der Wechsel des Tilgungssatzes nicht beliebig oft vorgenommen werden kann. Meist kann die der Option nur ein oder zwei Mal in Anspruch genommen werden.

Achtung: Wenn der Tilgungssatzwechsel nicht explizit im Darlehensvertrag aufgeführt ist, hat der Darlehensnehmer keinen Anspruch darauf, von dieser Option Gebrauch zu machen. Deshalb sollte man den Bankberater gezielt auf dieses Thema ansprechen und im Darlehensvertrag nochmals nachsehen, ob die Option Vertragsbestandteil ist.