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Darlehenskündigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Möchte man aus einem Immobiliendarlehen aussteigen beziehungsweise dieses vorzeitig kündigen, so ist dies nur unter ganz bestimmten Umständen möglich. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, um aus einem Darlehensvertrag vorzeitig aussteigen zu können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Sofern man tatsächlich dazu berechtigt ist, ein Darlehen vorzeitig – also vor Ablauf der Zinsbindung - zurückzuführen, muss man sich darauf einstellen, dass die Bank die Zahlung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung fordern wird. Weil der Bank durch die vorzeitige Tilgung ein Zinsschaden entsteht, ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, für den Zinsschaden in Form der Vorfälligkeitsentschädigung aufzukommen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt unter anderem von der restlichen Laufzeit sowie den aktuellen Darlehenszinssätzen ab.
Die Lösung lautet Vorfälligkeitsschutz
Doch seit einiger Zeit erkennen immer mehr Banken, dass andere Lösungen gefragt sind, um in Härtefällen Darlehen kündigen zu können. Deshalb wurde der so genannte Vorfälligkeitsschutz entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine Schutzklausel, die den Darlehensnehmer davor schützt, die Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Somit kann er ein Darlehen vorzeitig zurückführen, ohne für den Zinsschaden aufkommen zu müssen. Des Weiteren zeichnet sich der Vorfälligkeitsschutz dadurch aus, dass der Umfang der Härtefälle beziehungsweise Gründe, die eine Darlehenskündigung zulassen, erweitert werden.
So gibt es zum Beispiel einige Banken, die den Schutz vor der Vorfälligkeitsentschädigung so aufgebaut haben, dass dieser schon bei einem berufsbedingten Umzug oder auch bei Scheidung greift. Weitere Härtefälle können der Tod eines Darlehensnehmers oder auch eintretende Arbeitslosigkeit sein.
Natürlich legen die Banken den Vorfälligkeitsschutz nicht einfach als Bonus auf die Finanzierung drauf. Allerdings kann man entsprechende Darlehen mit dem Schutz relativ preisgünstig erweitern. Je nach Kreditinstitut wird ein prozentualer Anteil vom Darlehensbetrag oder auch ein Fixbetrag berechnet, dessen Höhe sich auf ungefähr 500 bis 1.000 Euro beläuft. Das mag zunächst vielleicht etwas teuer klingen, doch sollte man sein Immobiliendarlehen tatsächlich vorzeitig kündigen wollen, dann hat sich die Investition allemal gelohnt.